Zum Erfolg von Ekkehard Kiffmann
Was bedeutet für Sie persönlich Erfolg?
Erfolg entsteht, wenn man besser ist als der Durchschnitt. Wenn man die Möglichkeit hat, sich beruflich mit etwas zu beschäftigen, was den eigenen Fähigkeiten und Wünschen entspricht, und in diesem Fach bessere Leistung als der Durchschnitt erbringt, so ist das für mich mit Erfolg gleichzusetzen.
Sehen Sie sich als erfolgreich?
Ja, gemäß meiner Definition sehe ich mich als erfolgreich. Was war ausschlaggebend für Ihren Erfolg? Für die bestmögliche Ausübung meines Berufes ist die Eignung ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Der Umgang mit Zahlen - der nicht jedem liegt - muß Freude bereiten. Interesse an der Sache ist genauso ausschlaggebend wie Fleiß, was eben in weiterer Folge dazu führt, daß man sich vom Durchschnitt abhebt bzw. ihn übertrifft.
Ab wann empfanden Sie sich als erfolgreich?
Nun, es hat sicherlich mehrere Phasen gegeben. Das waren einzelne Schritte, die nötig waren, um das zu erreichen, was ich heute habe und bin. Jeder einzelne Schritt war und ist ein Erfolg. Der erste große Schritt war sicherlich die Absolvierung der Bundesfinanzschule in Wien im Zuge meiner Ausbildung zum Betriebsprüfer, um eine fundierte Ausbildung im Steuerrecht zu erhalten. Auch die Ablegung der Steuerberaterprüfung gehört hier dazu.
In welcher Situation haben Sie erfolgreich entschieden?
Die Entscheidung, aus der gesicherten Position des Finanzbeamten in das Angestelltenverhältnis zu wechseln, war für mich ein sehr wichtiger Schritt, der mir ja nicht zuletzt die berufliche Selbständigkeit ermöglichte. Welches Problem scheint Ihnen in Ihrer Branche als ungelöst? Als problematisch erachte ich die Entwicklung der Gesetze in unserer Branche. Es wird alles zusehends verkompliziert, um ja keine Möglichkeiten offen zu lassen, eventuell doch gewisse Bestimmungen umgehen zu können. Die Finanzverwaltung bringt Durchführungsanweisungen und Gesetzesnovellen hervor, die in diesem Umfang beinahe nicht mehr zu bewältigen sind. Gründe dafür sind das Streben nach dem perfekten Gesetz ohne Schlupfloch und die Verwendung einer sehr komplizierten Sprache in der Definition dieser Gesetze. Ein sehr gutes Beispiel dafür ist das Umgründungssteuergesetz, das Firmen behilflich sein soll, die jeweils günstigste Rechtsform anzunehmen. Die nicht vorhandene Transparenz führt aber hier ununterbrochen zu Haftungsfällen, weil diverse Kleinigkeiten übersehen wurden.Nach welchen Kriterien wählen Sie Mitarbeiter aus? Mitarbeiter spielen am Erfolg einer Kanzlei eine sehr wesentliche Rolle. Am liebsten ist es mir, wenn sie bei mir in der Kanzlei „wachsen“. Beispielsweise beginnen Maturanten als Schreibkraft, besuchen dann Kurse über Buchhaltung, Lohnverrechnung etc. und entwickeln sich so bis hin zur Bilanzkraft. Die Auswahl traf ich bisher persönlich, mittlerweile hat diesen Part mein Sohn übernommen. Ein gewisses Bauchgefühl, auch Sympathie, spielt sicherlich eine sehr große Rolle in der Auswahl der zukünftigen Mitarbeiter.Wieviel Zeit verwenden Sie für Ihre Fortbildung? Zwischen 120 und 200 Stunden im Jahr. Das kann ich so genau definieren, da wir diesbezüglich Aufzeichnungen führen. Außerdem ist unser Berufsstand dazu verpflichtet, mindestens 40 Stunden Fortbildung jährlich nachzuweisen.Welchen Rat möchten Sie an die nächste Generation weitergeben? Wenn man diesen Beruf ergreift - es ist ein schöner und interessanter Beruf, von dem man auch ganz gut leben kann - ist es doch nötig, ein gewisses Maß an Fleiß mitzubringen.
Ihr Lebensmotto?
Laissez faire, laissez passer. Lasset alle leben und tun, wie sie wollen, denn die Wirtschaft regelt sich von selbst.