Zum Erfolg von Johann Huberger
Was bedeutet für Sie persönlich Erfolg?
Erfolg ist eine Folge der Ausbildung, der Arbeit und des Bestrebens, seine Tätigkeit bestmöglich auszuüben. Gerade als Richter und Senatspräsident bedeutet Erfolg aber auch, nach bestem Wissen und Gewissen zu versuchen, soziale Ungleichheiten auszugleichen.
Sehen Sie sich als erfolgreich?
Erfolg ist eine Wertung durch andere Menschen, die oft mit höherem Einkommen, einer leitenden Position und Macht gleichgesetzt wird. Ich bin für mich aber dann erfolgreich, wenn ich am Ende meiner Karriere nach 40 Jahren als ernannter Richter sagen kann, daß ich mein Leben im Richteramt für die Menschen richtig ausgerichtet habe.
Was war ausschlaggebend für Ihren Erfolg?
Ich wollte bereits in der Volksschule Richter werden. Diesen früh ausgeprägten Berufswunsch konnte ich mir mit Fleiß, Ausdauer und Konsequenz erfüllen. Außerdem war ich ab Beginn meines Jusstudiums bestrebt, eine umfassende Sicht auf Rechtsangelegenheiten zu erlangen. Diese breit gestreute Sichtweise, die Teilnahme an internationalen Seminaren und die Kontaktpflege mit Richtern aus dem Ausland haben sicher sehr zu meinem Erfolg beigetragen. Ich sehe meinen Beruf als Berufung und hinterfrage regelmäßig meine eigenen Werte, Wünsche und Berufsausrichtungen.
In welcher Situation haben Sie erfolgreich entschieden?
Hier kann ich keine einzelne Situation nennen, weil es mein Bestreben als Richter ist, immer möglichst ausgewogene Entscheidungen zu treffen. Natürlich wird Gerechtigkeit von jeder Seite anders gesehen, jede Partei in einem Verfahren sieht ihren Standpunkt als richtig an. Philosophisch gesprochen kann es also gar keine absolut richtige Entscheidung geben, weil diese immer von der Fallgestaltung abhängig ist. Ich kann mich nur bemühen, daß die Entscheidung von den Betroffenen zumindest akzeptiert und verstanden wird. Kein Mensch und auch kein Richter kann sich rühmen, immer nur richtige Entscheidungen getroffen zu haben.
Gibt es jemanden, der Ihren beruflichen Lebensweg besonders geprägt hat?
Generalanwalt Prof. Dr. Herbert Spehar begleitete mich von der Aufnahme in den Justizdienst bis zu seinem Tod im Jahr 2001. Er war die wichtigste Person auf meinem Berufsweg und ein großes Vorbild für mich.
Wie vereinbaren Sie Beruf und Privatleben?
Mein Beruf schwappt zeitweise stark ins Privatleben über, um es etwas hemdsärmelig auszudrücken. Ich bereite mich zu Hause auf Verhandlungen vor, lese am Computer im Rechtsinformationssystem Entscheidungen nach und spreche auch daheim über Fälle und Probleme. Das Richteramt ist für mich vom Privatleben nicht zu trennen. Natürlich versuche ich genügend Zeit für die Familie aufzubringen, aber eine komplette Loslösung vom Beruf ist nahezu unmöglich.
Welchen Rat möchten Sie an die nächste Generation weitergeben?
Jungen Menschen, die den Richterberuf anstreben, empfehle ich zunächst die Lektüre Rede an einen jungen Richter von Anton Wildgans. Ebenfalls weitergeben möchte ich die Aussage eines meiner geschätzten Ausbildungsrichter, der zu mir sagte: Wenn Sie entscheiden und Ihr Herz spricht dagegen, überprüfen Sie diese Entscheidung noch einmal. Man sollte also nicht nur streng sezierend nach dem Gesetz vorgehen. Als Richter muß man nicht nur die Worte des Gesetzes kennen, sondern auch seine Kraft und seine Macht, was es vermitteln will. Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis für die Menschen zu erreichen beziehungsweise zu ermöglichen.
Welche Ziele haben Sie sich gesteckt?
Ich möchte in den letzten Jahres meines Berufslebens meinen Weg konsequent fortsetzen sowie den Senatsmitgliedern im eigenen Senat, den auszubildenden Richtern, Erfahrungen und Tips weitergeben. Es ist eine schöne Aufgabe, junge Kollegen in diesem wunderbaren Beruf mit Hinweisen zu unterstützen und eigene Erfahrungen als Leitlinie mitzugeben.